Polen hat das SENT-System zur Registrierung und Überwachung des Straßengüterverkehrs eingeführt. Das Gesetz über die Einführung eines Systems zur Kontrolle des Straßengüterverkehrs trat am 17. April 2017 in Kraft, daher sind Spediteure ab dem 1. November 2018 dazu verpflichtet, den genauen geographischen Standort Ihres zur Anmeldung verpflichtete Waren transportierendes Fahrzeuges (zum Beispiel Kraftstoffe, Schmierstoffe, Kraftstoffadditive, getrockneter Tabak, usw.) im Zuge des Transportes mitzuteilen, insofern der Transportweg durch Polen führt. WebEye war eines der ersten Systeme, das sich dem SENT-System angeschlossen hat, so dass Sie über unseren Service den gesetzlichen Vorschriften der Standortdaten-Mitteilung genüge tun können.